Veranstalter haften für falsche Aussagen
Veranstalter haften für falsche Aussagen von Airline-Mitarbeitern: Verpassen Reisende zum Beispiel einen Flug und damit ihre Kreuzfahrt, weil sie falsch informiert wurden, können sie vom Veranstalter Geld zurückverlangen, hat das Amtsgericht Rostock entschieden. airliners.de