24. Februar 2014 | 15:51 Uhr
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Veranstalter haften für falsche Aussagen

Veranstalter haften für falsche Aussagen von Airline-Mitarbeitern: Verpassen Reisende zum Beispiel einen Flug und damit ihre Kreuzfahrt, weil sie falsch informiert wurden, können sie vom Veranstalter Geld zurückverlangen, hat das Amtsgericht Rostock entschieden. airliners.de

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