Streit um verpassten Anschlussflug landet vor EuGH
Der Bundesgerichtshof hat den Fall einer deutschen Familie, die wegen einer 20-minütigen Verspätung einer Maschine den Weiterflug verpasste und daher am Zielort 14 Stunden später als geplant ankam, an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Es dreht sich um die Frage, ob die Airline einen Ausgleich zahlen muss, wenn beide Verbindungen über ein Reisebüro gebucht, aber von unterschiedlichen Carriern durchgeführt wurden. Airliners