Reisepreis muss nach Unwettern am Reiseziel erstattet werden

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Ein Mann, der nach schweren Unwettern vor zwei Jahren in Norditalien seine Teilnahme an einer Gruppenreise in das betroffene Gebiet abgesagt hatte, erhält nach einem Urteil des Frankfurter Landgerichts den Reisepreis zurück. Es habe "die hinreichende Wahrscheinlichkeit bestanden, dass aufgrund der extremen Regenfälle und massiven Überschwemmungen die Reise nach Norditalien mit Gefahren und Einschränkungen verbunden sein würde", erklärte das Gericht. Es sei nicht entscheidend, dass die Gruppenreise ohne Beanstandung durchgeführt worden sei. Zeit