15. Juli 2019 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Portale für Fluggastrechte sind bei Kunden beliebt

Eine positive Kundenresonanz attestiert das Deutsche Institut für Servicequalität (DISQ) den Portalen, die Entschädigungsforderungen an Airlines gegen eine Provision durchsetzen. Auf der Basis von Einträgen in Websites, Foren, Blogs, Reviews, Presseseiten und Beiträge in sozialen Netzwerken würden sieben von acht Portalen positiv bewertet, so ihre Studie.

Die Basis der Studie bildeten laut DISQ über 25 Millionen Websites, Foren, Blogs, Reviews, Presseseiten und Beiträge in sozialen Netzwerken, die mittels Brandwatch Analytics ausgewertet wurden. Sowohl auf Facebook als auch auf Twitter hätten dabei "einige wenige Portale mit sehr guten Beliebtheitswerten" gepunktet, während die Mitbewerber "teils weit zurück geblieben" seien. Am ausgeprägtesten habe sich dies bei den Facebook-Fans gezeigt: Der beste Anbieter verfügt dort laut DISQ über deutlich mehr als die 1.000-fache Zahl an Anhängern als der Letztplatzierte in diesem Bereich. Allerdings habe nur ein Unternehmen mit durchgehend sehr hohen Werten hinsichtlich der Fans respektive Follower und „Gefällt-mir“-Angaben bei Facebook und Twitter überzeugt.

Als Testsieger geht laut der Studie Flightright mit einem "sehr guten" Gesamtergebnis hervor. Der Fluggastrecht-Anbieter überzeuge mit dem besten Resultat hinsichtlich der Beliebtheit in den sozialen Netzwerken, heißt es. Hierzu trügen die im Branchenvergleich jeweils mit Abstand zahlreichsten "Gefällt-mir"-Angaben auf Facebook und Twitter sowie die sehr hohen Fan- und Follower-Zahlen auf diesen Kanälen bei. Das anhand verschiedener Online-Quellen erhobene Stimmungsbild sei "insgesamt positiv".

Den zweiten Rang erreicht Airhelp, ebenfalls mit dem Qualitätsurteil "sehr gut". Das Unternehmen punkte mit einer „sehr positiv ausgeprägten Tonalität in den Web-Beiträgen und guten Beliebtheitswerten“, so das DISQ. Der Anbieter weise zudem die höchste Anzahl an Facebook-Fans auf. Zudem verzeichne das Portal im Untersuchungszeitraum eine verhältnismäßig große Anzahl an "Gefällt-mir"-Angaben auf Twitter.

EU Claim belegt mit dem Qualitätsurteil "gut" Rang drei und punktet laut der Studie „insbesondere mit einem sehr positiv ausgeprägten Stimmungsbild im Internet“. Im Bereich Beliebtheit erziele das Unternehmen das viertbeste Ergebnis, woran die vergleichsweise häufigen "Gefällt-mir"-Angaben bei Facebook sowie bei Twitter ihren Anteil hätten.

Nur mit "ausreichend" bewertet die Studie das Portal Flugrecht, EU Flight schneidet nach ihrem Urteil sogar "mangelhaft" ab. Eine detaillierte Begründung liefern die Servie-Qualitäts-Experten dafür nicht.

Anzeige Reise vor9