16. Juni 2014 | 21:22 Uhr
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Nicht bei jeder Verspätung ist

Nicht bei jeder Verspätung ist eine Entschädigung fällig: Im Falle eines Generalstreiks oder wenn das Radar ausfällt, entstehen keine Ansprüche nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung, urteilt der Bundesgerichtshof. spiegel.de

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