Maskenpflicht am Urlaubsort ist kein Storno-Grund
Sie schränke zwar ein, doch die etwa auf Mallorca erlassene Maskenpflicht zur Eindämmung von Corona-Infektionen rechtfertige weder den Abbruch noch die kostenlose Stornierung einer Reise. Ein Recht zum Stornieren hätte man nur, "wenn der Aufenthalt, also der Reisevertrag, erheblich beeinträchtigt wäre", erklärt Reiserechtler Paul Degott. Aachener Zeitung