Magen-Darm-Virus ohne Nachweis kein Reisemangel
Das Amtsgericht München wies eine Klage von Griechenland-Reisenden zurück, die in der ersten Urlaubsnacht erkrankten und sich auf eigene Faust eine Rückreise organisierten. Obwohl sich auch andere Gäste infizierten, sah das Gericht die Schuld des Hotels nicht als erwiesen an. Die Erkrankten hätten sich über unterschiedliche Quellen angesteckt, so der Veranstalter. Nahrungsmittel- und Wasserproben hätten keine Erreger gezeigt und die Desinfektion sei verstärkt worden. Biz Travel