Gericht wertet deutlich späteren Abflug als Reisemangel
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Eine deutliche Verlegung der Flugzeit kann bei Pauschalreisen einen Reisemangel darstellen. Das Amtsgericht München sprach einer Urlauberin einen vollen Tagesreisepreis zu, nachdem ihr Antalya-Flug vom frühen Morgen auf den Nachmittag verschoben worden war. Eine Entschädigung wegen nutzloser Urlaubszeit lehnte es ab, da die übrige Reise planmäßig verlief. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Touristik Aktuell