9. August 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Entschädigung auch bei nicht angetretenem Flug

Ein Passagier trat den auf den Folgetag verschobenen Flug von Amsterdam nach Hamburg nicht an, weil er aus beruflichen Gründen früher in der Hansestadt sein musste. Die Fluggesellschaft verweigerte die Zahlung der von ihm verlangten 250 Euro Entschädigung mit dem Argument, er sei ja nicht geflogen. Das musste er auch nicht, so der Richter am Amtsgericht Hamburg. Die Zahlung diene dem Ausgleich verspätungsbedingter Unannehmlichkeiten. General-Anzeiger

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