Das Amtsgericht Bad Neustadt a.d. Saale hat eine Geldstrafe von 2.500 Euro gegen eine Pflegekraft erlassen, wegen des Drehs eines Erotikvideos in einem Pflegeheim in Unterfranken (wir berichteten). Die Angeklagte hat keinen Einspruch eingelegt, das Urteil ist damit rechtkräftig. Auf dem Video, das live im Internet lief, ist ein kognitiv beeinträchtigter Heimbewohner zu sehen. Bei der Tat handelt es sich, juristisch gesprochen, um "die Verletzung des höchst persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen". Zeit