1.000 Euro Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude
Ein Osnabrücker klagte erfolgreich auf 1.000 Euro Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude: Der Reiseveranstalter hatte ihn zu spät über Änderungen informiert. Statt des gebuchten Fünf-Sterne-Adults-only-Hotels sollte er in ein schlechter bewertetes Familienhotel ziehen. Der Mann kündigte den Vertrag, erhielt den Reisepreis zurück – und bekam nun zusätzlich vom Amtsgericht Osnabrück Entschädigung zugesprochen. NDR