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27. Mai 2025 | 16:25 Uhr
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Mailen

1.000 Euro Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude

Ein Osnabrücker klagte erfolgreich auf 1.000 Euro Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreude: Der Reiseveranstalter hatte ihn zu spät über Änderungen informiert. Statt des gebuchten Fünf-Sterne-Adults-only-Hotels sollte er in ein schlechter bewertetes Familienhotel ziehen. Der Mann kündigte den Vertrag, erhielt den Reisepreis zurück – und bekam nun zusätzlich vom Amtsgericht Osnabrück Entschädigung zugesprochen. NDR