Ärztliche Zwangsmaßnahmen sollen in Ausnahmefällen künftig auch außerhalb von Krankenhäusern möglich sein – damit in Pflegeheimen oder besonderen Wohnformen. Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzt. Allerdings bleiben strenge Hürden, berichtet "Legal Tribune Online": Die Maßnahme muss einen erheblichen gesundheitlichen Schaden abwenden, außerdem muss das Betreuungsgericht sie genehmigen.