Das "Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege" bringt tatsächlich auch Erleichterungen für Pflegeeinrichtungen mit sich. So müssen Qualitätsprüfungen künftig zwei Tage vorher angekündigt werden. Außerdem wird die Pflegedokumentation begrenzt und bei ambulanten Pflegediensten mit guter Qualität kann der Prüfrhythmus auf zwei Jahre ausgedehnt werden. Das Gesetz wird im Herbst dem Bundestag vorgelegt, die Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.