Zwei Mitarbeiterinnen einer insolventen Klinik verlieren zusammen rund 56.000 Euro aus ihrer Altersteilzeit, weil ihr Arbeitgeber die angesparten Rücklagen nicht gegen Insolvenz abgesichert hatte. Der Fall zeigt, dass Beschäftigte beim Wechsel in die Altersteilzeit vom Arbeitgeber einen schriftlichen Nachweis verlangen sollten, dass ihr angespartes Guthaben insolvenzfest angelegt ist.