Der Inhaber eines Pflegedienstes ist am Landgericht Nürnberg-Fürth wegen Betrugs zu drei Jahren und drei Monate Haft verurteilt worden. Seine 54-jährige Pflegedienstleiterin hat wegen Beihilfe eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung bekommen. Die beiden sollen nicht erbrachte Leistungen abgerechnet und die Patienten als Ausgleich für ihre Unterschrift mit Hilfe im Haushalt, Fußpflege etc. gelockt haben. Die Anzeige einer Pflegedienstmitarbeiterin hatte die Ermittlungen ausgelöst. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Häusliche Pflege