8. Januar 2021 | 14:33 Uhr
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Was das Brexit-Abkommen Reisenden bringt

Für Touristen ändert sich kaum etwas, außer dass sie von Oktober an einen Reisepass benötigen. Für Geschäftsreisende und Arbeitgeber könnten die Folgen dagegen schwerwiegender sein. Und auch bei den Airlines herrscht weiter Anspannung.

Brexit

Für Touristen ändert sich durch den Brexit nicht viel

"Aufgrund der nun fehlenden EU-Freizügigkeit müssen sich Arbeitgeber nun ebenfalls mit den aufenthaltsrechtlichen Anforderung auseinandersetzen, sobald diese ihre Mitarbeiter nach Großbritannien entsenden möchten", zitiert das Portal "Expat News" die Rechtsexpertin Lea Fiebelkorn von der Unternehmensberatung BDAE. Der Aufwand zur Beantragung eines Visums lasse sich in Zusammenhang mit kurzfristigen Geschäftsreisen in der Regel jedoch vermeiden, beruhigt sie.

Die Einreise bleibe in Zusammenhang mit festgelegten Geschäftsreisezwecken für deutsche Staatsangehörige weiterhin ohne Visum möglich, stellt Fiebelkorn klar. Allerdings ist offenbar noch nicht ganz transparent, wie die neuen Regeln etwa für längere geschäftliche Aufenthalte aussehen. In sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht bestünden "aktuell noch gewisse Unsicherheiten für deutsche Arbeitgeber", so die Expertin.

Eigentümerstruktur wird für Airline zum Schlüssel

Für die Luftfahrt seien die Folgen des Brexit indes "erheblich", erklärt die Airline-Vereinigung Iata. Sie betreffen in erster Linie die Fluggesellschaften, während Passagiere hingegen laut Iata "keine nennenswerten Beeinträchtigungen bei ihren Reisen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU feststellen" dürften. Allerdings müssen sich Briten, die in die EU einreisen, an den Flughäfen künftig in die Reihe der "Non-EU-Residents" einordnen.

Im Hinblick auf die Fluggastrechte hat Großbritannien die entsprechende EU-Verordnung 261, in der diese einschließlich der Entschädigungsansprüche geregelt sind, in die eigene Gesetzgebung aufgenommen. Damit ändert sich vorerst nichts. Wenn allerdings von einer Seite künftig Änderungen vorgenommen werden, dürften diese künftig nicht mehr automatisch von der anderen Seite übernommen werden.

Mehr Probleme bereitet der Brexit den Airlines. Zwar ist im Handels- und Kooperationsabkommen die Fortführung des Linienverkehrs zwischen der EU und Großbritannien grundsätzlich geregelt. Doch laufen die Flugesellschaften Gefahr, wichtige Verkehrsrechte zu verlieren. So können etwa britische Airlines künftig nicht mehr von einem EU-Staat aus zu einem anderen Nicht-EU-Ziel starten. Das hat zur Folge, dass Gesellschaften wie Easyjet, Ryanair oder IAG mit ihrer Eigentümerstruktur ringen. Laut "Handelsblatt“ wollen einige von ihnen britischen Aktionären ihre Stimmrechte entziehen.

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