15. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Quarantänepflicht für Rückkehrer kommt erst am 8. November

Die neue Quarantänepflicht für Rückkehrer aus ausländischen Corona-Risikogebieten sollte ursprünglich vom 15. Oktober an gelten. Doch daraus wird nichts. Warum das so ist, bleibt vorerst unklar.

Quarantäne

Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten verzögert sich erneut

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Möglicherweise will sich die Bundesregierung Zeit nehmen, die geplante Neuregelung, die vor allem in der Tourismusindustrie und bei Fluggesellschaften auf heftige Kritik gestoßen war, noch einmal zu überdenken. Regierungssprecher Steffen Seibert erklärte jedenfalls am Mittwoch die allermeisten Corona-Infektionen ereigneten sich derzeit im Inland. Nur etwa zehn Prozent der Infektionen ereigneten sich im Ausland, so Seibert. Das könnte ein Umdenken andeuten. Allerdings sagte Seibert auch: "Unser gemeinsames Ziel ist, neue Infektionsherde in Deutschland durch Einreisen nach Deutschland zu verhindern. Und deswegen halten wir grundsätzlich an der Pflicht fest, dass jemand nach der Einreise aus Risikogebieten sich in Selbstisolation begibt.“

Länder haben weiter die Hoheit

Die Details regele eine Musterquarantäneverordnung, die das Bundeskabinett am Mittwoch verabschiedet habe und die eine „gemeinsame Arbeitshilfe für alle Länder“ darstellen solle. Die konkrete Umsetzung liegt weiterhin bei den Bundesländern, Reisende müssen deren jeweilige Regeln beachten. So schickt etwa Mecklenburg-Vorpommern Rückkehrer aus Risikogebieten heute schon in Quarantäne, unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder Ausland kommen.

Wer sich in den zehn Tagen vor der Einreise in einem vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Land oder einer solchen Region aufgehalten hat, muss vom 8. November an bei seiner Rückkehr unverzüglich für zehn Tage in Quarantäne gehen. Zudem muss er sich beim Gesundheitsamt melden. Wer die Selbstisolation vorzeitig beenden will, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise einen PCR-Test machen lassen. Wenn das Ergebnis negativ ist, endet die Pflicht zur Quarantäne.

Derzeit können Reisende aus Risikogebieten die Quarantäne noch vermeiden, wenn sie einen negativen Corona-Test mitbringen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer den nicht vorweisen kann, muss zwei Wochen in Quarantäne – oder den Test im Inland nachholen und bis zu einem negativen Ergebnis isoliert bleiben.

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