16. März 2026 | 14:07 Uhr
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OVG kippt Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerer Schlag für die Attraktivität der Küstenorte in Mecklenburg-Vorpommern (MV). Das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die sogenannte Bäderregelung des Landes für rechtswidrig erklärt. Nach Ansicht der Richter erlaubt sie Sonntagsöffnungen in zu vielen Orten und an zu vielen Tagen und verletzt damit den Sonn- und Feiertagsschutz. Betroffen sind derzeit 84 Tourismusorte in MV, in denen Geschäfte an rund 40 Sonntagen im Jahr öffnen dürfen. Bis das Urteil rechtskräftig ist, darf der Sonntagsverkauf noch weiter gehen. Die Landesregierung prüft nun, ob sie gegen das Urteil Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt. NDR

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