26. Juni 2019 | 07:00 Uhr
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Wenn der Chef die Ferien stört

Wer sich im genehmigten Urlaub befindet, darf nicht zur Erreichbarkeit gezwungen werden, muss also auch nicht ans Telefon gehen. Außerdem können Mitarbeiter ihre Reise spontan verlängern, wenn ihr Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag genehmigt. Kommen sie zu spät zurück, ist entscheidend, ob sie das planungstechnisch hätten verhindern können. Welt

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