Ohne Pausen geht es nicht
EU-ansässige Unternehmen müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter dokumentieren, vor allem auch die garantierten Ruhepausen. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, spätestens nach der sechsten Arbeitsstunde eine 30-Minuten-Pause zu gewähren, die nicht als Arbeitszeit gilt. Bei mehr als neun Stunden muss die Pause mindestens 45 Minuten lang sein. Tagesspiegel