Kündigung wegen Hetze in sozialen Medien rechtens
Ein Mitarbeiter eines städtischen Unternehmens in Chemnitz hatte auf dem Foto in seinem Facebook-Profil die Uniform seines Arbeitgebers an. Sein Post auf einer rechtsextremistischen Seite führte zur fristlosen Kündigung. Das Gericht erläuterte, dass der Mann damit seinen Arbeitgeber in die Nähe von Ausländerfeindlichkeit gerückt habe, was eine schwere Pflichtverletzung gewesen sei. Spiegel