29. Februar 2020 | 07:00 Uhr
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Hinweise für Arbeitnehmer zum Corona-Virus

Wenn Kindergärten und Schulen wegen Ansteckungsgefahr geschlossen bleiben, können Arbeitnehmer laut Bürgerlichem Gesetzbuch zur Betreuung ihrer Kinder notfalls zuhause bleiben und erhalten weiterhin Gehalt. Dasselbe gilt für Reisende, deren Hotel unter Quarantäne gestellt wurde. Auch wenn der Betrieb als Vorsichtsmaßnahme schließt, bekommen Arbeitnehmer weiter ihr Gehalt. Handelsblatt

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