Gericht nimmt Patienten in die Pflicht
Um weiter Krankengeld zu beziehen, müssen dauerhaft krankgeschriebene Arbeitnehmer die vom Arzt ausgestellten Bescheinigungen selbst an ihre Krankenkasse schicken. Patienten können, wie im verhandelten Fall, eigene Versäumnisse nicht auf ihrem Hausarzt abladen. Lässt der Versicherte die Frist verstreichen, ruht sein Anspruch auf Krankengeld, bis die Bescheinigung der Kasse zugegangen ist. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel entschieden. FAZ