7. Oktober 2017 | 11:00 Uhr
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Falsch Googeln kann den Job gefährden

Es ist nicht besonders schlau, am Arbeits-PC Bewerbungsratgeber und Seiten mit Stellenangeboten zu besuchen und auch für Pornoseiten gibt es keine Bonuspunkte in der Personalakte, genauso wenig wie für Websites mit Negativschlagzeilen über das Unternehmen. Der Arbeitgeber darf keine Kündigung nur wegen der Verlaufschronik aussprechen, doch das Interesse an den falschen Dingen wirft ein schlechtes Licht auf den Surfer. Arbeits-ABC

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