22. Oktober 2022 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Das Einmaleins zum Ausstellen von Arbeitszeugnissen

Urteil Gericht Paragraf Foto iStock AndreyPopov

Zunächst sollten Arbeitgeber die Einheitlichkeit und Vollständigkeit im Zeugnis beachten; das heißt, ein Mitarbeiter bekommt ein Zeugnis, auch für verschiedene Aufgaben. Der Arbeitnehmer hat laut Bundesarbeitsgericht kein Recht auf eine Schlussformel, die etwa Bedauern und gute Wünsche für die Zukunft enthält. Eine aussagekräftige, wohlwollende Gesamtbeurteilung hingegen muss enthalten sein. Hierfür dürfen einzelne Vorfälle nicht stärker gewichtet werden als die generelle Leistung. Heise

Anzeige