Arbeitnehmer können ein Zwischenzeugnis einfordern
Es gibt kein generelles Recht auf die Ausstellung eines Zwischenzeugnisses durch den Arbeitgeber. Aber in bestimmten Situationen kann es der Mitarbeiter verlangen, zum Beispiel bei einem Vorgesetztenwechsel, wenn eine Beförderung ansteht oder das Unternehmen verkauft wird. Spiegel