Alles braucht der Chef nicht zu wissen
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gilt auch im Büro. Jede E-Mail lesen darf der Arbeitgeber nicht, aber sammeln und anonym auswerten schon, um etwa die Effizienz des Arbeitens auszuwerten. Ist laut Arbeitsvertrag privates Surfen verboten, darf das auch kontrolliert werden. Spiegel