24. Februar 2018 | 10:00 Uhr
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Was Autofahrer zum Thema Alkohol wissen sollten

Eine relative Fahruntüchtigkeit ist nach deutschem Gesetz bei 0,3 Promille erreicht. Bei einem Blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 1,09 Prozent liegt eine Bußgeldsache vor. Als fahruntauglich gilt man bei 1,1 Promille im Blut, was sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Richtig unangenehm wird es bei Werten darüber und es steht eine medizinisch-psychologische Untersuchung an oder es muss eine einjährige Abstinenzzeit vorgewiesen werden. Zeit