14. Januar 2013 | 11:31 Uhr
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Wird ein Alkoholkranker rückfällig, muss die Reiserücktri

Wird ein Alkoholkranker rückfällig, muss die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen: Das Amtsgericht Mannheim hat zu Gunsten einer Versicherung entschieden, die die Stornokosten für eine Frau nicht übernehmen wollte, die wegen eines Rückfalls ihren Urlaub nicht antreten konnte. augsburger-allgemeine.de