Wird ein Alkoholkranker rückfällig, muss die Reiserücktri
Wird ein Alkoholkranker rückfällig, muss die Reiserücktrittsversicherung nicht zahlen: Das Amtsgericht Mannheim hat zu Gunsten einer Versicherung entschieden, die die Stornokosten für eine Frau nicht übernehmen wollte, die wegen eines Rückfalls ihren Urlaub nicht antreten konnte. augsburger-allgemeine.de