Wenn der Flug ausfällt, muss die Airline für die Unterbrin
Wenn der Flug ausfällt, muss die Airline für die Unterbringung sorgen: Organisiert der Carrier kein Hotelzimmer, können sich die Passagiere selbst eines suchen und die Fluggesellschaft muss zahlen, hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden. airliners.de