13. August 2012 | 11:38 Uhr
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Wenn der Flug ausfällt, muss die Airline für die Unterbrin

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Wenn der Flug ausfällt, muss die Airline für die Unterbringung sorgen: Organisiert der Carrier kein Hotelzimmer, können sich die Passagiere selbst eines suchen und die Fluggesellschaft muss zahlen, hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden. airliners.de

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