Verträge der Alpha-Kooperation mit Agenturen gelten weiter
Thomas Cook gehören 50 Prozent der Reisebürokooperation. Die andere Hälfte gehört der RTK-Tochtergesellschaft RT Reisen. Die Cook-Insolvenz begründet kein Sonderkündigungsrecht, die Verträge gelten unverändert, so die Geschäftsführer an ihre Mitgliedsbüros. FVW.