26. September 2019 | 16:58 Uhr
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Tourismusausschuss lehnt höheren Insolvenzschutz ab

Ein Vorstoß der Grünen, Pauschalreisende gegen Insolvenzen ihrer Veranstalter wirksamer abzusichern, fand am Mittwoch im Tourismusausschuss des Bundestages keine Mehrheit. Sie hatten gefordert, die jährliche Haftungshöchstgrenze, bis zu der sich Veranstalter gegen Ausfälle versichern müssen, von 110 Millionen auf 300 Millionen Euro zu erhöhen.

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Der Tourismusausschuss will die Deckelung der Insolvenzabsicherung von Kundengeldern nicht ändern

Darüber hinaus wollten die Grünen die Insolvenzversicherungspflicht auf Fluggesellschaften ausweiten. Diese böten bisher nur jenen ihrer Kunden eine Absicherung gegen das Pleiterisiko, die ihren Flug im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hätten. Mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und AfD lehnte der Ausschuss den Antrag ab, der von der Grünenfraktion bereits am 19. März eingebracht worden war. Die Fraktionen von Grünen und Linken befürworteten den Entwurf. Die FDP-Fraktion enthielt sich.

Ein Vertreter der Union hielt den Grünen laut einer Pressemitteilung des Bundestages vor, sie wollten mit der Verdreifachung der jährlichen Haftungssumme nichts weiter als einen "Riesenschirm über TUI aufspannen". Dies sei keine "ausgewogene" Lösung. Auch angesichts der derzeitigen Verunsicherung durch eine spektakuläre Großinsolvenz habe es keinen Sinn, "jetzt aus der Hüfte zu schießen".

Ein Vertreter der Sozialdemokraten wies laut der Meldung darauf hin, dass auch der geltende Haftungsrahmen von 110 Millionen noch nie ausgeschöpft worden sei. Es sei bisher immer gelungen, Pauschalreisende bei Insolvenz des Anbieters vom Urlaubsort nach Hause zu bringen, ohne dass ihnen eigene Zusatzkosten in nennenswertem Umfang entstanden seien. Genau dies bezweifeln Experten allerdings im Hinblick auf die Schadenshöhe, die durch die Insolvenz von Thomas Cook ausgelöst wird.

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