11. März 2021 | 14:38 Uhr
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Staatliche Hilfen für Reisebüros oft nicht kostendeckend

Die Mittel aus der Überbrückungshilfe II reichten nicht aus, um alle Kosten der Reisemittler zu decken, so eine Auswertung des Backoffice-Dienstleisters Travel Agency Accounting (TAA). Im Schnitt fehlten rund 15 Prozent.

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Baustelle Touristik: Fehlende Buchungen führen zu hohen Ausfällen bei Reisebüros

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Die durchschnittliche Gesamtförderung pro Unternehmen habe bei den von der TAA im Rahmen der Überbrückungshilfe II betreuten Reisebüros bei etwa 73.900 Euro gelegen, teilt der Dienstleister mit. Reisebüros mit bis zu fünf Mitarbeitern hätten im Durchschnitt 38.000 Euro erhalten, Büros mit sechs bis zehn Mitarbeitern 78.000 Euro und Reisebüros mit mehr als zehn Mitarbeitern 158.000 Euro.

Die Auszahlungsbeträge hätten damit höher als bei der Überbrückungshilfe I, so TAA. Allerdings war der Bemessungszeitraum September bis Dezember 2020 einen Monat länger. Heruntergebrochen auf einen Monat hätten die Reisebüros im Schnitt rund 18.500 Euro erhalten, was einem Rückgang von fast 16 Prozent gegenüber der Überbrückungshilfe I entspreche, obwohl nach Berechnungen der TAA die Umsätze und Erlöse der Reisebüros in dem Zeitraum um mindestens 80 bis 90 Prozent gegenüber dem gleichen Monaten 2019 zurückgegangen seien.

Kurzarbeit oft nicht möglich

Die staatlichen Hilfen für die Reisebüros seien "auf Dauer zu gering, daran werden auch die veränderten Konditionen der Überbrückungshilfe III wie der Wegfall der Deckelung nichts ändern", glaubt Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement bei TAA. Selbst ein vollumfänglich genutztes Kurzarbeitergeld und die Überbrückungshilfe zusammengenommen, ließen durchschnittlich fast 15 Prozent der gesamten Kosten ohne Deckung.

In Wirklichkeit sei die Lücke viel größer, so Schlosser weiter. Weil Reisebüros Personal vorhalten müssten, um beispielsweise Umbuchungen und Stornierungen sowie die in diesem Zusammenhang stehenden nachgeordneten Arbeiten vorzunehmen, könne das Instrument der Kurzarbeit in vielen Fällen nicht ausgeschöpft werden. Die tatsächliche Deckungslücke könne daher, je nach Einzelfall, bei rund 20 bis 40 Prozent liegen, fasst der TAA-Manager zusammen.

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