23. April 2020 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Sitzt die EU die Gutschein-Lösung für Reiseveranstalter aus?

Vor drei Wochen hat die Bundesregierung die Ausgabe von Gutenscheinen statt Rückzahlungen für abgesagte Reisen beschlossen und die Europäische Kommission um Zustimmung gebeten. Passiert sei bislang nichts, kritisiert der Deutsche Reiseverband scharf. Für Verbraucherschützer ist die Gutschein-Lösung schon vom Tisch.

Anzeige
nicko cruises

Mitmachen und Reisegutschein von nicko cruises gewinnen!

Reiseverkäufer, die einmal selbst mit nicko cruises auf Tour gehen möchten, können im Rahmen der Themenwoche zur Weltreise der VASCO DA GAMA einen Reisegutschein gewinnen. Um in der Glückstrommel zu landen, müssen sie nur zwei Fragen richtig beantworten. Die Infos dazu gibt's hier. Reise vor9

„EU-Kommissar Reynders verzögert die dringend notwendige Klarheit über die Gutschein-Regelung. Das ist inakzeptabel“, sagt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig. Die Bundesregierung hatte am 2. April eine Regelung für die Ausgabe von Gutscheinen beschlossen und EU-Justizkommissar Didier Reynders aufgefordert, dafür grünes Licht zu geben. Doch der habe bis heute nicht reagiert.

Dabei hätten zwölf EU-Mitgliedstaaten bei der Rückzahlung von Reisepreisen „in einem Akt der Eigennothilfe nationale Regelungen beschlossen oder auf den Weg gebracht“, so der DRV. „Reynders schaut hier tatenlos zu.“ EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte allerdings schon früh darauf hingewiesen, dass die Gutschein-Lösung gegen geltendes Recht verstoße und sich ansonsten mit Äußerungen zurückgehalten.

Viele Reiseveranstalter, etwa Alltours und Schauinsland, warten nicht mehr auf eine Entscheidung aus Brüssel und haben damit begonnen, das Geld für abgesagte Reisen zurückzuzahlen. Andere lassen ihren Kunden die Wahl und versüßen die Gutscheine mit einem höheren Wert als dem Reisepreis.

Für Verbraucherschützer ist eine verpflichtende Gutschein-Lösung damit vom Tisch. "Die Kommission hat mehr als einmal deutlich gemacht, dass sie die Verbraucherrechte aus der Pauschalreise-Richtlinie und der Fluggastrechte-Verordnung nicht antasten wird", zitiert das Fachportal FVW den Reise-Referenten Felix Methmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV). Man habe grundsätzlich nichts gegen Gutscheine, aber Verbraucher müssten die Wahl haben.

Kennen Sie schon den täglichen Podcast von Reise vor9? Alles Wichtige für Reiseprofis in drei Minuten. Einfach mal reinhören:

Sie haben der Darstellung dieses Inhalts nicht zugestimmt. Mit Ihrer Erlaubnis wird der Inhalt angezeigt. Dann werden bestimmte Daten an eine dritte Partei übermittelt.

Zeige Podigee-Inhalte Podigee-Inhalte ausblenden
Anzeige Reise vor9