10. Januar 2022 | 13:58 Uhr
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Reisebüros in Sachsen dürfen wohl wieder öffnen

Reisebüros in Sachsen sollen vom 14. Januar an wieder öffnen dürfen. Voraussetzung dafür ist, dass die Corona-Inzidenz unter 1.500 liegt und die Bettenbelegung mit Covid-19-Patienten auf Normalstationen der Krankenhäuser die Marke von 1.300 sowie auf Intensivstationen die Zahl 420 nicht übersteigt. Für die Reisebüros gilt die 2G-Regel.

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Reisebüros in Sachsen dürfen wohl von Freitag an wieder öffnen

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Die Lockerungen sieht die geänderte Corona-Notfall-Verordnung der Landesregierung vor, die am Mittwoch im sächsischen Kabinett beschlossen werden soll. Reisebüros sind in Sachsen seit dem 22. November gezwungen, für den Publikumsverkehr zu schließen.

Sofern die sogenannte Überlastungsstufe drei Tage in Folge unterschritten wird, darf auch die Gastronomie unter 2G+-Vorgaben bis 22 Uhr wieder öffnen. Museen, Gedenkstätten und Ausstellungen können laut der Verordnung unter 2G und einer Beschränkung von Besuchern nach einer Quadratmeterregelung öffnen. Kultur- und Freizeiteinrichtungen, wie zum Beispiel Kinos oder Theater, dürfen unter 2G+ und einer maximalen Besuchermenge von 50 Prozent der Kapazität ihren Betrieb wieder aufnehmen..

Messen können ebenfalls unter 2G+ und einer maximalen Besuchermenge von 50 Prozent der Kapazität stattfinden. Die maximale Besucherzahl soll 1.000 Personen betragen. Sportanlagen dürfen außen unter 2G und innen unter 2G+ öffnen. Diese Regel gilt auch für die Skigebiete. Die Öffnung von Hotels, Ferienwohnungen, Campingplätze und touristische Bus- und Bahnfahrten sind unter 2G+-Regeln erlaubt.

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