20. September 2017 | 11:00 Uhr
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Mailen

Reisebüro zahlt wegen eigenmächtiger Umbuchung

Die Verbindung der siebenköpfigen Reisegruppe von Teheran nach Köln war gestrichen worden und das Reisebüro buchte sie ohne Rücksprache auf einen drei Tage später startenden Flug um. Die Reisenden verbrachten eine Nacht im Hotel, flogen schon am nächsten Tag und klagten auf 1.150 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Bonn schlug als Vergleich eine Zahlung von 600 Euro vor, dem beide Parteien zustimmten. General-Anzeiger

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