10. September 2021 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Regierung bessert ÜIII Plus bei Einreiseverboten nach

Für die Überbrückungshilfe III Plus können nun auch Provisionen und Margen von Reisen zwischen Juli und September 2021 geltend gemacht werden, die wegen Einreiseverboten anderer Staaten nicht möglich waren. Bislang war der Anspruch auf Reisen beschränkt, die durch Reisewarnungen des Auswärtigen Amts oder Schließungsanordnungen deutscher Behörden nicht stattfanden.

Corona Geldschein

Auch Provisions- und Margenausfälle durch Einreiseverbote anderer Staaten sind nun erstattungsfähig

Anzeige
Hurtigruten HX

Mit HX Expeditions die faszinierende Arktis erkunden

Seit 130 Jahren bietet HX Expeditions eiskalte Abenteuer in den arktischen Gewässern rund um Norwegen, Spitzbergen, Island und Grönland. Ob Inselumrundung oder Nordlicht-Versprechen, die Auswahl kann kann gezielt individuell getroffen werden. Das diesjährige Jubiläum möchte HX ganz besonders feiern. Counter vor9

Konkret heißt es in der Beantwortung der am häufigsten gestellten Fragen unter Punkt 2.5: " Förderfähig sind Provisionen beziehungsweise Serviceentgelte von Reisebüros sowie kalkulierte Margen von Reiseveranstaltern für Reisen (Pauschalreisen, diesen gleichgestellte Reiseleistungen, zum Beispiel Gastschulaufenthalte oder Reiseeinzelleistungen), die im Förderzeitraum Juli 2021 bis September 2021 angetreten worden wären und Corona-bedingt - aufgrund einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, aufgrund von Einreiseverboten anderer Staaten, die eine Einreise in die Zielregion ausschließen, aufgrund innerdeutscher Reiseverbote oder wegen innerdeutscher Schließungsanordnungen - storniert beziehungsweise abgesagt wurden."

Anzeige