27. September 2016 | 11:00 Uhr
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Praxisbeispiele zur Pauschalreiserichtlinie

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Rechtsanwalt Frank Hütten fasst die Konsequenzen der neuen Pauschalreiserichtlinie für Reisebüros zusammen. Die geraten bei "verbundenen Reiseleistungen" in die Veranstalterhaftung. Das trifft etwa zu, wenn sie eine Bahnfahrt und ein Hotel in Berlin bündeln. Nicht aber, wenn Hotel in Berlin und ein Hotel in Kassel verkauft werden, denn dann werden zwei separate Hauptleistungen vermittelt. FVW

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