27. September 2016 | 11:00 Uhr
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Praxisbeispiele zur Pauschalreiserichtlinie

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LTA

Spezialisiert, persönlich, verlässlich – das ist LTA

Seit zwei Jahrzehnten steht LTA für Reiseschutz, der nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in der Praxis funktioniert. Als mittelständischer Reiseschutzspezialist mit Sitz in Mannheim ist LTA für viele Reisebüros längst mehr als ein Anbieter: ein echter Partner im Alltag – familiär und engagiert. Mehr erfahren, iPads und Jahrespolicen gewinnen: Counter vor9

Rechtsanwalt Frank Hütten fasst die Konsequenzen der neuen Pauschalreiserichtlinie für Reisebüros zusammen. Die geraten bei "verbundenen Reiseleistungen" in die Veranstalterhaftung. Das trifft etwa zu, wenn sie eine Bahnfahrt und ein Hotel in Berlin bündeln. Nicht aber, wenn Hotel in Berlin und ein Hotel in Kassel verkauft werden, denn dann werden zwei separate Hauptleistungen vermittelt. FVW