2. Oktober 2020 | 07:00 Uhr
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Keine Rettung für insolventes Reisebüro Fahrenkrog

Die Verhandlungen mit potenziellen Investoren verliefen ergebnislos, teilt Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber mit. Die Sanierung sei an der Corona-Krise gescheitert. Daher werde die schleswig-holsteinische Reisebürokette Fahrenkrog mit sieben Standorten und Hauptsitz in Kiel abgewickelt, die Mitarbeiter verlieren ihre Jobs.

Insolvenz

Die sechs Filialen der insolventen Reisebürokette Fahrenkrog Touristik werden geschlossen.

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Die 62 Beschäftigten der regionalen Reisebürokette wurden Anfang der Woche informiert, dass es wegen der Corona-Krise keine Perspektive mehr für Fahrenkrog gebe. Ihnen wurde zum Tag der Insolvenzeröffnung am 1. Oktober gekündigt, teilt der Insolvenzverwalter mit.

Kein Käufer gefunden

"Trotz monatelanger, intensiver Verhandlungen mit mehreren Interessenten führte keines der Angebote zu einem Übernahmevertrag", sagt Insolvenzverwalter Reinhold Schmid-Sperber, der die Unterstützung durch Inhaber, Betriebsrat und Belegschaft lobte. "Die anhaltende Corona-Krise macht derzeit Investitionen in das im Kern gesunde Touristik-Unternehmen offenbar selbst zu sehr günstigen Bedingungen unattraktiv." Daher bleibe keine andere Wahl, als den Betrieb mit seinen sieben Niederlassungen in Kiel, Lübeck, Heikendorf, Kronshagen, Timmendorfer Strand und Bremen abzuwickeln.

Familienunternehmen seit 1953

Zuletzt hatte es Hoffnung für eine Sanierung gegeben, da unter mehreren Interessenten für die Reisebürokette mit sechs Filialen auch der Franchisgeber LCC war, dem Fahrenkrog angehörte. Geschäftsführer Philipp Fahrenkrog hatte sich laut NDR noch Ende Juli optimistisch gezeigt: "Dank der Loyalität tausender unserer Kunden und der weiterhin voll motivierten Belegschaft werden wir auch diese Krise überstehen." Er leitete das Familienunternehmen in dritter Generation. Es wurde 1953 gegründet.

Wenig Hoffnung für Gläubiger

Vermögen sei bei dem Kieler Unternehmen laut Schmid-Sperber nur in geringem Umfang vorhanden, so dass Gläubiger nicht mit der Begleichung ihrer Forderungen rechnen könnten. Ob in den kommenden Wochen noch ungeklärte Fragen und Belange von Kunden bearbeitet werden könnten, hänge wesentlich vom zeitnahen Zahlungseingang offener Provisionsforderungen ab. "Nur dann wären wir in der Lage, entsprechende Mitarbeiter oder Dienstleister entlohnen zu können", so der Insolvenzverwalter aus der Kieler Kanzlei Reimer Rechtsanwälte.

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