Fallstricke im Versicherungsverkauf
Ab 23. Februar gilt das neue EU-Versicherungsvermittlerrecht und damit auch eine neue Prämienobergrenze beim Verkauf von Reiseschutz. Für die Einmalversicherung liegt sie bei 200 Euro und für Jahrespolicen bei 600 Euro, jeweils pro Person. Wird das Limit überschritten, darf nur ein hauptberuflicher Versicherungsvermittler den Abschluss tätigen. FVW