Entgangene Provisionen sind bei Corona-Hilfe anrechenbar
Das Wirtschaftsministerium hat die Bedingungen für den Bezug von Überbrückungshilfen geändert. Laut dem Punkt 4.16 der FAQ zur Überbrückungshilfe II können jetzt entgangene Provisionen und Margen berücksichtigt werden, was nach der vorherigen Fassung nicht möglich war. Touristik Aktuell