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5. April 2018 | 11:00 Uhr
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DRV-Handlungsempfehlung zum neuen Reiserecht

Veranstalter müssen Reisebüros mit den entsprechenden Daten versorgen, damit die Agenturen ihrer vorvertraglichen Informationspflicht nachkommen können. Betroffen von den Änderungen im ab Juli gültigen neuen Reiserecht sind insbesondere die korrekte Angebotsbeschreibung, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie Daten zur Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Formblätter. DRV