5. März 2013 | 17:12 Uhr
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Diese Rechte haben Fernbus-Reisende:

Diese Rechte haben Fernbus-Reisende: Fällt die Fahrt aus oder hat sie mehr als zwei Stunden Verspätung, muss das Unternehmen den Ticket-Preis erstatten oder eine Ersatzfahrt zum Zielort anbieten. Weigert sich der Anbieter, steht dem Gast zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent des Fahrpreises zu. bmelv.de

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