17. August 2016 | 11:00 Uhr
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Auch Fernbusreisende haben Rechte

Sie sind zwar nicht so ausgeprägt wie im Flug- oder Bahnverkehr, doch bei verspäteter Abfahrt von zwei Stunden oder mehr haben die Reisenden das Recht auf Fahrtpreiserstattung oder eine neue, alternative Route zum Zielort. Wer zum Beispiel einen Anschlusszug verpasst und ein neues Ticket zahlen muss, hat Anspruch auf Schadenersatz. Die Beweispflicht liegt jedoch beim Geschädigten. WDR

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