Ausfall-Rechnungen an Veranstalter bei Ü III ansetzbar
Mitmachen und Reise nach Malta gewinnen
Malta und Counter vor9 verlosen im Rahmen der Themenwoche eine Reise zur Mittelmeerinsel. Reisebüromitarbeiter müssen nur vier Fragen zu Malta richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Counter vor9
Ein Rechtsgutachten, das der Reisebüroverband VUSR in Auftrag gegeben hat, kommt zum Ergebnis, dass Rechnungen von Reisebüros an Veranstalter für die Rückabwicklung abgesagter Reisen als externe Ausfallkosten ansetzbar sind. Das Gutachten soll dem Bundeswirtschaftsministerium vorliegen. Touristik Aktuell