16. Januar 2018 | 10:00 Uhr
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Absicherung bei "verbundenen Reiseleistungen"

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Mitmachen und Reise nach Malta gewinnen

Malta und Counter vor9 verlosen im Rahmen der Themenwoche eine Reise zur Mittelmeerinsel. Reisebüromitarbeiter müssen nur vier Fragen zu Malta richtig beantworten, um zu gewinnen. Infos dazu gibt's gleich hier. Counter vor9

Agenturen, die ihren Kunden mindestens zwei touristische Leistungen verschiedener Anbieter für eine Reise buchen, verkaufen eine solche verbundene Reiseleistung. So steht es im neuen Pauschalreiserecht, das zum 1. Juli in Kraft tritt. Um sich gegen ungewollte Veranstalterhaftung, zum Beispiel wegen Formfehlern, abzusichern, sollten Reisebüros eine Vermögensschadenhaftpflicht sowie eine Haftpflicht für gelegentliche Veranstaltertätigkeit abschließen. Touristik Aktuell

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