21. November 2017 | 10:00 Uhr
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Et hätt noch emmer jot jejange

Das dachte sich wohl ein Angeklagter vor dem Kölner Amtsgericht. Er behauptete, zwei Flüge von Pristina nach Düsseldorf im kosovarischen Reisebüro in bar gezahlt zu haben, wofür es jedoch keine Quittungen gäbe, da man diese dort nicht bekäme. Die Richterin griff in der Verhandlung prompt zum Telefon und rief eine deutsche Filiale des Reisebüros an. Sofort wurde bestätigt, dass der Angeklagte Unsinn erzählte. Die Vorsitzende brach das Gespräch an dieser Stelle ab, weil eine Vernehmung per Telefon würde selbst "die allerkölscheste Strafprozessordnung nicht hergeben." Kölnische Rundschau