7. März 2018 | 10:00 Uhr
Teilen
Mailen

Dumm gelaufen

Wenn man vorhat, seinen Veranstalter auf Reisepreisminderung wegen Krankheit nach verdorbenem Essen im Hotel zu verklagen, sollte man möglichst nicht tagtäglich in Hochglanz Urlaubsimpressionen im Netz posten. Das hat jetzt ein englisches Pärchen zu spüren bekommen. Die Richter lehnten ihre Klage als "False Sickness Claim" ab und verdonnerten sie zu je zwölf Monaten Haft auf Bewährung, 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit und rund 1.250 Euro an Gerichtskosten. South China Morning Post, Guardian

Anzeige