7. Juni 2021 | 17:01 Uhr
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Wer zahlt, wenn das Corona-Testergebnis zu spät kommt?

Wenn das Testergebnis – wie bei dem zum Beispiel von Schauinsland angebotenen Gurgeltest – zu spät komme und deswegen der Flug für den Kunden ausfalle, dann sei der beauftragte Dienstleister in der Pflicht, sofern der Kunde alle Fristen eingehalten habe, sagt Frankpeter Schneider, Leitung Recht und Qualitätsmanagement bei Schauinsland. Grundsätzlich sei darauf zu achten, "mit wem der Reisende eine Vereinbarung über die Durchführung des Tests abgeschlossen hat und was genau diese Vereinbarung beinhaltet". Touristik Aktuell

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