6. September 2017 | 11:00 Uhr
Teilen
Mailen

Welche Rechte Kreuzfahrer bei Umroutungen haben

Wenn wegen nötiger Routenänderungen reiseprägende Erlebnisse ausfallen, kann der Urlauber ohne Stornokosten vom Vertrag zurücktreten. Was Reisehöhepunkte sind, hängt davon ab, womit der Veranstalter besonders geworben hat. Ein anderes Ziel kann dagegen ein gleichwertiger Ersatz sein, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. FVW